Hi,
habe die Feuerungsverordnung (Sachsen) hoch unter runter gelesen und bin zum Erebnis gekommen, dass eine Heizung mit gasförmigen Stoffen nie eines Heizraumes bedarf.
Da ich jetzt im Nachgang einen vorhandenen Aufstellraum bewerte frage ich mich, warum musste dann die Decke F90 (KG) sowie die Tür auf T30 ertüchtigt werden?
Auch musste der Gaszähler in einem gesonderten Raum untergerbacht werden. Die Druchbrüche sind aber offen.
Kann es sein, das dieser Raum entpsrechend Bauordnung bewerdet wird/werden muss (Raum mit erhöhter Explosions- und Brandgefahr)? Zum Gaszähler habe ich auch in der Leitungsanlagenrichtlinie nichts gefunden in Bezug auf die Trennung zum Kessel.
MfG
Frank